04 November 2020
Corona: grenzüberschreitendes Arbeiten weiterhin möglich

Bedingt durch die Corona-Pandemie gibt es Bestimmungen, die die Ein- und Rückreise regeln. Für Niedersachsen gilt seit dem 02.11.2020 eine neue Corona-Verordnung. Grundsätzlich verlangt Niedersachsen von Ein- oder Rückreisenden, die aus einem ausländischen Risikogebiet einreisen, eine 14-tägige Quarantäne und Meldepflichten.
Es gibt hiervon aber Ausnahmen. Diese gelten zum Beispiel für Berufspendler, die täglich für einen Tag oder wenige Tage ein- oder ausreisen. Eine weitere Ausnahme gilt beispielweise für Einreisende oder Rückkehrende, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten bzw. sich weniger als 48 Stunden in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben. Beschäftigte im Transportsektor dürfen in Niedersachsen einreisen, wenn sie Waren, Güter oder Personen befördern.
Mit einem entsprechenden negativen Corona-Attest, das nicht älter als 48 Stunden ist, ist eine Ein- oder Rückreise nach Niedersachsen ebenfalls möglich. Weitere Ausnahmen und weitergehende Regelungen sind nachzulesen in der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen (hier: § 17).