06 Mai 2021

Landkreis verlängert Gültigkeit seiner Allgemeinverfügung Nr. 3/2021 bis 30.06.2021


Landkreis verlängert Gültigkeit seiner Allgemeinverfügung Nr. 3/2021 bis 30.06.2021

Grenzpendler und Grenzgänger, die zweimal oder häufiger je Kalenderwoche die Grenze überqueren, müssen sich zweimal in der Woche testen lassen. Bei ausschließlich zwei aufeinanderfolgenden Tagen reicht weiterhin eine Testung je Kalenderwoche.

Corona-Tests können z.B. im Schnelltestzentrum in Emlichheim durchführen lassen. Termine können online unter www.schnelltest24.eu gebucht werden.

Infos unter www.grafschaft-bentheim.de oder auf www.niedersachsen.de.